Mögliches Potenzial erkennen
Wir ordnen ein, ob verfügbare Alternativen unter den betrachteten Bedingungen günstiger sein könnten.

Wir helfen dir zu verstehen, ob es sich lohnt. Dafür betrachten wir Kosten und Vertragsbedingungen gemeinsam – und du entscheidest, was danach passiert.
Eine Prüfung kann zeigen, ob dein heutiger Tarif noch zu deiner Situation passt. Sie kann ebenso ergeben, dass ein Wechsel aktuell keinen klaren Vorteil bietet.
Wir ordnen ein, ob verfügbare Alternativen unter den betrachteten Bedingungen günstiger sein könnten.
Deine Rechnung bündelt viele Angaben, die für eine erste Einordnung gebraucht werden.
Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie werden im Zusammenhang betrachtet.
Die Prüfung ist keine Wechselzusage. Ein Wechsel erfolgt nur nach einem konkreten Angebot und deinem ausdrücklichen Auftrag.
Erst das Zusammenspiel aus Verbrauch, laufenden Kosten und Vertragsbedingungen ergibt ein belastbares Bild. Boni können das erste Jahr verändern; danach kann derselbe Tarif anders wirken.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bestimmen, wie lange du gebunden bist und wann ein Wechsel vertraglich möglich wird.
Entscheidend sind Dauer und Umfang. Welche Preisbestandteile geschützt sind, ergibt sich aus den konkreten Vertragsbedingungen.
Boni können das erste Vertragsjahr vergünstigen. Für eine langfristige Einordnung sind auch die Kosten nach dem Bonuszeitraum relevant.
Jahresverbrauch im Beispiel: 3.200 kWh
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Boni und weitere Vertragsbesonderheiten. Sie ist kein Tarifangebot und keine Aussage über eine individuell erreichbare Ersparnis.
Die Rechnung dient der Einordnung. Erst wenn ein konkretes Angebot vorliegt und du es ausdrücklich beauftragst, kann daraus ein Wechselprozess werden.
Für die erste Prüfung werden Kontakt- und Lieferadressdaten, Jahresverbrauch sowie eine aktuelle Strom- oder Gasrechnung benötigt.
Geprüft werden unter anderem Anbieter, Tarif, Verbrauch, Preise, Laufzeit und Preisgarantie – soweit sie aus den Unterlagen hervorgehen.
Wenn im angebundenen Anbieter- und Partnerportfolio eine passende Option verfügbar ist, kann ein konkretes Angebot folgen. Andernfalls bleibt die Einordnung das Ergebnis.
Weitere Angaben oder eine Vollmacht werden nur dann relevant, wenn du ein Angebot annehmen und den Wechsel beauftragen möchtest.

Du erhältst eine nachvollziehbare Grundlage. Ein Anbieterwechsel erfolgt ausschließlich nach einem konkreten Angebot und deinem ausdrücklichen Auftrag.
Verbrauch, Arbeits- und Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie sowie erkennbare Bonus- und Vertragsbedingungen.
Der Rechnungscheck ist keine Beauftragung. Du entscheidest erst, wenn dir ein konkretes Ergebnis oder Angebot vorliegt.
Kosten, Laufzeit, Preisgarantie und relevante Bedingungen sollen so dargestellt werden, dass du sie einordnen kannst.
Wichtige Annahmen, Tarifbedingungen und nächste Schritte werden klar benannt. Offene Punkte werden nicht als Gewissheit dargestellt.
Für den hier beschriebenen Check und die mögliche Vermittlung berechnet Vortevo dir keine zusätzliche eigene Beratungs- oder Vermittlungsgebühr. Kommt über Vortevo ein Energieliefervertrag zustande, kann Vortevo eine Vergütung vom Anbieter oder einem angebundenen Vermittlungspartner erhalten.
Kurze, klare Antworten zu Prüfung, Wechsel, Daten und Vertragsbedingungen.
Orientierung zu Lieferantenwechsel und Vertragsprüfung: Bundesnetzagentur.
Für den beschriebenen Check berechnet Vortevo dir derzeit keine eigene zusätzliche Gebühr. Die Kosten eines später abgeschlossenen Energieliefervertrags ergeben sich aus dem konkreten Angebot des Energieanbieters.
Nein. Der Check löst keinen automatischen Wechsel aus. Du entscheidest erst nach einem konkreten Ergebnis oder Angebot.
Dann kann der bestehende Tarif weiterhin die sinnvolle Option sein. Ein Wechsel wird nicht als Selbstzweck empfohlen.
Nein. Geprüft werden Angebote aus den jeweils angebundenen Anbieter- und Partnerzugängen. Eine vollständige Abdeckung aller verfügbaren Tarife wird nicht zugesagt.
Bei einem Wechsel kommt der Energieliefervertrag mit dem im konkreten Angebot genannten Energieanbieter zustande. Vortevo begleitet die Prüfung und mögliche Vermittlung, ist aber nicht der Energieversorger.
Bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss kann Vortevo eine Vergütung vom Anbieter oder über einen angebundenen Vermittlungspartner erhalten. Für die beschriebene Prüfung wird dir keine zusätzliche eigene Vermittlungsgebühr berechnet.
Je nach Rechnung können das Anbieter, Tarifname, Lieferadresse, Jahresverbrauch, Arbeits- und Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie sowie Zähler- oder Marktlokationsdaten sein.
Die Angaben und Unterlagen werden für den Energie-Check und die damit verbundenen Prozessschritte verarbeitet. Maßgeblich sind die aktuellen Datenschutzhinweise; dort stehen auch Angaben zu Empfängern und eingesetzten Diensten.
Die für den Auftrag erforderlichen Angaben und Bestätigungen werden verarbeitet und – soweit nötig – an den ausgewählten Anbieter oder angebundene Prozesspartner übermittelt. Der Anbieter bestätigt, ob und ab wann die Belieferung beginnt.
Ob und wie ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen des Abschlusses ab. Maßgeblich sind die Widerrufsinformationen des Anbieters sowie die für den Vortevo-Auftrag bereitgestellten Hinweise. Siehe auch Widerruf, Kündigung & Vollmacht.
Der Lieferantenwechsel ist ein administrativer Prozess; die Energie fließt weiterhin über dasselbe Netz. Für Haushaltskunden ist die Versorgung grundsätzlich auch bei Übergangssituationen abgesichert. Den tatsächlichen Lieferbeginn bestätigt der neue Anbieter.
Die Laufzeit beschreibt die vertragliche Bindung. Eine Preisgarantie gilt nur für den genannten Zeitraum und Umfang; welche Bestandteile erfasst sind, steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Nach Ablauf können sich die Kosten verändern. Deshalb sollten erstes Vertragsjahr, Folgejahre und mögliche Preisänderungsregeln getrennt betrachtet werden.
Seit Juni 2025 kann der technische Strom-Lieferantenwechsel werktags binnen 24 Stunden abgewickelt werden. Bestehende Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben jedoch wirksam; daraus folgt kein garantierter Lieferbeginn innerhalb von 24 Stunden.
Nein. Eine spätere oder laufende Betreuung setzt einen entsprechenden gesonderten Auftrag und den tatsächlich angebotenen Leistungsumfang voraus.

Lade deine aktuelle Strom- oder Gasrechnung hoch. Wir prüfen die relevanten Angaben – und du entscheidest, was daraus wird.